Ein ungesunder Zugersee

Im Kantonsrat haben wir das Postulat der Alternative – Die Grünen betreffend nachhaltige Gesundung des Zugersees behandelt. Der Zugersee ist der zurzeit nährstoffreichste aller grossen Seen der Schweiz. Hier seht ihr mein Votum dazu:

Seit den 80er Jahren konnte die Nährstoffzufuhr in den Zugersee dank Verbesserungen in der Siedlungsentwässerung aber auch in der Landwirtschaft dezimiert werden. Es wurde schon viel unternommen, untersucht und darüber geschrieben. Doch seit dem Jahr 2014 stagniert der Phosphorgehalt im Zugersee bei knapp 80 mg P/m3. Dies ist immer noch ein stark nährstoffreicher Zustand. Der gesetzlich geforderte Zielzustand läge bei 30 mg P/m3, also weniger als die Hälfte des heutigen Zustandes. Das Problem liegt insbesondere an den hohen Nährstoffeinträgen durch die Landwirtschaft. Gemäss Gewässerschutzverordnung, Art. 29 Abs. 1 lit. d, muss der Kanton bei zu hohen Nährstoff-Einträgen einen Zuströmbereich Zo zum Schutz der Wasserqualität festlegen.

Das hat der Kanton Zug auch gemacht. Er hatte den Zutrömbereich Zo für den Kanton Zug festgelegt, aber der damalige Baudirektor hat kurz bevor er in die Finanzdirektion wechselte, den Zuströmbereich Zo aufgehoben und damit einen bundesgesetzwidrigen Zustand geschaffen. Daraufhin vergingen zwei Jahre bis dem Zuger Bauernverband die Chance gegeben wurde, von sich aus Massnahmen bis zum Jahr 2021 zu ergreifen, die den Phosphoreintrag in den See mindestens gleich stark reduzieren, wie die Festlegung des Zuströmbereichs Zo. Leider waren die Vorschläge des Bauernverbandes nicht ausreichend. Der Bund musste alle Eingaben als ungenügend bezeichnen. Der Kanton Zug befindet sich nun seit der Wiederaufhebung des Zuströmbereichs, seit also nun 6 Jahren in einem gesetzeswidrigen Zustand.

Wir sind froh, dass der Regierungsrat nun endlich den Zuströmbereich Zo festlegen will und zusätzliche see-externe Massnahmen initieren möchte, um die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in den See zu reduzieren. Laut Bericht soll es aber noch mindestens bis Mitte 2023 dauern, bis der Zuströmbereich festgelegt ist. Das Postulat fordert aber die Festlegung des Zuströmbereichs im Jahr 2021. Die Baudirektion hat dies nicht gemacht und will auch in diesem Jahr keinen gesetzeskonformen Zustand für den Zuströmbereich. Er gibt im Bericht auch keinen bindenden Termin an, bis wann er den Bereich festlegen wird. Wir erwarten, dass der Zuströmbereich umgehend festgelegt wird, wie das bereits vor 7 Jahren einmal gemacht wurde. Danach kann man in Ruhe mit den Anliegerkantonen des Zugersees koordinieren und nach erfolgter Einigung bei Bedarf die Verfügung anpassen.

Wir begrüssen die Abklärungen mit der eawag und der Agrofutura. Nun sind wir gespannt, welche see-externen Massnahmen schlussendlich tatsächlich umgesetzt werden. Die Förderung von Biolandbau im Zuströmbereich wäre sicher ein interessanter und wirkungsvoller Ansatz. Bei den see-internen Massnahmen sind wir kritisch. Die Zirkulationsunterstützung mit Pressluft im Winter würde den Phosphor-Gehalt an der Seeoberfläche für eine Zeit lang erhöhen. Dadurch würde das Algenwachstum, also das Plankton und die Uferveralgungen gefördert werden und das Wachstum der Wasserpflanzen gehemmt, da aufgrund der Algen weniger Licht in tiefere Wassertiefen kommt. Werden see-interne Massnahmen getroffen, so wird es wohl ein Monitoring bezüglich des Phosphor-Gehalts geben. Wir hoffen schwer und legen dem Regierungsrat nahe, dass auch ein Biomonitoring durchgeführt wird. Dass also der Einfluss der Belüftung auf die Besiedlung im Sediment überprüft wird, wie auch die Entwicklung der Uferalgen und der Wasserpflanzen sowie die Überlebensrate von Fischlaich untersucht wird. Nur so kann herausgefunden werden, was die see-internen Massnahmen für Auswirkungen auf das Gewässer-Ökosystem haben. Es muss auf alle Fälle verhindert werden, dass die See-internen Massnahmen negative Folgen auf das Gewässerökosystem und die Artenvielfalt im See hat.

Unser ursprünglich gesetztes Ziel, den mesotrophen Zustand des Sees bis 2035 zu erreichen scheint nicht durchführbar zu sein. Die lange Aufenthaltszeit des Zugersees macht das ganze System und die eingeleiteten Veränderungen sehr träge. Allerdings hat die Baudirektion wesentlich zu diesem inakzeptablen Zustand beigetragen, indem sie den Zuströmbereich Zo aufgehoben hat, ohne den vom Bund geforderten Zustand des Sees erreicht zu haben. Wir hoffen, dass aber alles unternommen wird, damit bis 2050 die Genesung des Zugersees festgestellt werden kann.