Postulat betreffend Förderung eines konfliktfreien Miteinanders von Erholungssuchenden und Natur

Das Postulat betreffend Förderung eines konfliktfreien Miteinanders von Erholungssuchenden und Natur (https://kr-geschaefte.zug.ch/gast/geschaefte/2321) fordert nichts Übertriebenes, sondern etwas, das der Kanton eigentlich bereits wahrnehmen müsste. In der Beilage 1 der regierungsrätlichen Antwort sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Auftrag an die Kantone klar vorgegeben. U.a. steht im Bundesgesetz: „Die Kantone sorgen für einen ausreichenden Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vor Störung.“, „Die Kantone sorgen dafür, dass die Bevölkerung über die Lebensweise der wildlebenden Tiere, ihre Bedürfnisse und ihren Schutz ausreichend informiert wird.“, „Kantone sorgen für die Information […] der Öffentlichkeit über die Bedeutung und den Zustand des Waldes“ und „Kantone sorgen für die entsprechende Signalisation und für die nötigen Kontrollen“. Das sagt das Bundegesetz. Auch steht im Bericht des Regierungsrates, dass die Programmvereinbarung zwischen Bund und Kantonen im Umweltbereich eine aktive Rolle des Kantons bei der Besuchendenlenkung verlangt. Der Kanton ist also zum Vollzug und zum aktiven Handeln verpflichtet.

Zurzeit gibt es nur die Sicherheitsassistentinnen und -assistenten der Zuger Polizei, welche eine Aufsichtsaufgabe in den Naturschutzgebieten Choller und Maschwander Allmend haben. In der Coronazeit wurde mit dem COVID-19-Kredit eine Waldaufsicht mit Forstdienstmitarbeitenden und einem externen Aufsichtsdienst eingeführt. Die Erfahrungen waren positiv. Die Aufsicht sorgte für mehr gegenseitigen Respekt zwischen den verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer. Jedoch musste die Waldaufsicht aufgrund des auslaufenden Covid-Kredits eingestellt werden. Sehen Sie sich die Fotos in der Beilage 3 zu Bericht und Antrag des Regierungsrates an? Es zeigt eindrücklich grobe Verstösse, die Flora und Fauna gefährden sowie zu Konflikten unter den Erholungssuchenden führen. Auch wenn man mit Waldeigentümerinnen spricht, ist der Leidensdruck gross. Der Verband WaldZug, also die Organisation der privaten und öffentlichen Waldeigentümer des Kantons, haben sich vor über einem Jahr mit einem Brief beim Regierungsrat über die unhaltbaren Zustände im Zuger Wald aufgrund des grossen Erholungsdrucks beklagt. Der Handlungsbedarf ist klar ausgewiesen. Zudem zeigt ein Bericht des zu Coronazeit eingesetzten externen Aufsichtsdienstes einen langfristigen Handlungsbedarf in Bezug auf den Erholungsdruck und hinsichtlich dem informieren der Erholungssuchenden auf.

Der Regierungsrat möchte nun die Sicherheitsassistent:innen auf die Naturschutzgebiete Dersbach und Reussweid ausweiten sowie die Waldaufsicht in Gebieten mit hohem Erholungsdruck sowie in ökologisch sensiblen Gebieten einsetzen. Es ist nötig und richtig, hier Ressourcen einzusetzen, obwohl die vorgeschlagenen personellen und finanziellen Mittel eher knapp bemessen sind. So stellt sich z.B. die Frage, ob die Präsenz im Chollergebiet ausreichend ist. Mir wurde vom Problem der zu vielen Stand-up Paddlern erzählt, die zu nahe ans geschützte Schilfgebiet gehen und dort alle Vögel aufschrecken, was zum abkühlen und absterben der Brut führt. Allenfalls wäre es gut in Erwägung zu ziehen, nebst den Sicherheitsassistent/innen auch die Waldaufsicht in dieses Gebiet zu lassen, weil sie besser in der Sensibilisierung und der fachlichen Naturvermittlung sind. Viele Stand-up Paddlern verhalten sich nämlich nur aus Unwissen schädlich gegenüber der Natur.

Eine Umfrage von ETH-Studierenden im Städtlerwald in Cham zeigt, dass viele Erholungsuchende mehr Informationen zur Natur vor Ort begrüssen. Insbesondere der persönliche Kontakt mit Fachpersonen wird geschätzt. Dies zeigt, dass die Waldaufsicht nicht bloss als mahnende Botschafter im Wald wahrgenommen werden, sondern auch als wertvolle Kontakte und als Naturvermittelnde geschätzt werden. Wenn die Erholungssuchenden Rücksicht nehmen auf Flora und Fauna, auf die Grundeigentümer*innen und auf die anderen Erholungssuchenden, dann braucht es weniger gesetzliche Einschränkungen, und man kann sich im Wald weiterhin frei fühlen. Um diese gegenseitige Rücksicht zu fördern ist gerade die Sensibilisierung mittels einer Waldaufsicht nötig, um neue Einschränkungen zu verhindern. Übrigens hat die Waldaufsicht keine Bussenkompetenz.

Der Regierungsrat listet als weiteres Defizit die mangelnde oder widersprüchliche Signalisation auf, welche nun ebenfalls angegangen werden soll. Die Berichterstattung der Waldaufsicht zeigt klar auf, dass viele die Regeln nicht kennen, wo z.B. eine Hundeleinenpflicht gilt. Sensibilisierung ist hier wichtig. Ich möchte hier für alle, die generell kritisch gegenüber Verboten sind, noch betonen, dass durch die Überarbeitung der Signalisationen auch Verbotstafeln ohne Rechtsgrundlage beseitigt werden.

Ich bin froh, wurde das Postulat von einer Mehrheit im Kantonsrat zumindest teilerheblich erklärt.